Covid-19 Information
Coronaschutzverordnung: 3G für Sportstudios in NRW
Für alle Mitglieder und Trainer gilt die 3G Regelung, dh. es muss eine vollständigen Impfung vorgezeigt werden oder ein offizieller Test, der nicht älter als 24h ist.
Mit Beginn der Schule gilt diese Regelung für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen nicht.